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Bei Import von Fertigprodukten aus Landern, in denen gentechnisch veranderte Pflanzen (GVP) zur Nahrungsmittelproduktion verwendet werden, die dort aber nicht kennzeich-nungspflichtig sind, kann es zu fehlender oder fehlerhafter K...
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Bei Import von Fertigprodukten aus Landern, in denen gentechnisch veranderte Pflanzen (GVP) zur Nahrungsmittelproduktion verwendet werden, die dort aber nicht kennzeich-nungspflichtig sind, kann es zu fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnung solcherWare im Importland kommen. In den USA ist eine Kennzeichnung von gentechnisch veranderten Zutaten nicht vorgeschrieben, gleichwohl werden zahlreiche Produkte in die EU eingeführt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat daher im Rahmen eines Schwerpunktprogramms solche Ware auf gentechnische Veranderungen untersucht.
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